Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Zentral Taxi Oldenburg • Hundsmühlerstr. 152 • 26131 Oldenburg
(nachfolgend Zentral Taxi Oldenburg genannt)
Stand: 01.06.2025
§ 1 Allgemeines
Für die Geschäftsbeziehung zwischen Zentral Taxi Oldenburg und den Kunden der von Zentral Taxi Oldenburg angebotenen Beförderungsleistungen in der Personen- und Sachbeförderung gelten die nachfolgenden AGB. Änderungen bleiben vorbehalten. Die jeweils gültige Fassung wird im Internet veröffentlicht, ist in den Geschäftsräumen von Zentral Taxi Oldenburg deutlich sichtbar ausgehängt und in den Fahrzeugen zur Einsichtnahme erhältlich. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzw. bei Dauerschuldverhältnissen die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn Zentral Taxi Oldenburg diese schriftlich akzeptiert hat.
§ 2 Vertragsabschluss
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Zentral Taxi Oldenburg nimmt Fahraufträge mündlich, telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder über ein Webportal (Formular) an. Ein Vertrag kommt jedoch nur zustande, wenn der Auftrag im Voraus schriftlich bestätigt wurde oder wenn die Fahrt tatsächlich angetreten wird. Sollte die Annahme einer Bestellung auf Grundlage eines Druck-, Rechen- oder Schreibfehlers erfolgt sein, behält sich Zentral Taxi Oldenburg den Rücktritt vor.
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Für Terminfahrten zu Flughäfen, Bahnhöfen oder Häfen sowie Abholungen von diesen kann eine konkrete Abholzeit vereinbart werden. Fahrplanänderungen müssen Zentral Taxi Oldenburg rechtzeitig mitgeteilt werden, damit gegebenenfalls eine neue Abholzeit vereinbart werden kann. Andernfalls haftet der Kunde für etwaige Schäden. Wurde keine Abholzeit vereinbart, kann sich die Abholung auf die planmäßige Ankunft eines bestimmten Flugs beziehen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, Zentral Taxi Oldenburg die genauen Flugdaten (insbesondere die Flugnummer) mitzuteilen. Die vertraglich geschuldete Abholung erfolgt zur planmäßigen Ankunftszeit, es sei denn, der Kunde informiert Zentral Taxi Oldenburg rechtzeitig über Änderungen oder diese sind zumutbar und eigenständig zu ermitteln.
§ 3 Rücktritt und Kündigung durch den Besteller
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Wird ein Auftrag vor dem schriftlich bestätigten Termin durch den Kunden storniert, gelten folgende Regelungen:
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Personenbeförderung mit Pkw:
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Keine Stornogebühren, sofern die Leistungserbringung noch nicht begonnen hat.
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Ansonsten in Höhe der bereits erbrachten Leistung.
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Sachtransporte:
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Keine Stornogebühren, sofern die Leistungserbringung noch nicht begonnen hat.
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Ansonsten in Höhe der bereits erbrachten Leistung.
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§ 4 Preise
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Alle Preisangaben für Endverbraucher verstehen sich in Euro und inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gewerbekunden erhalten Nettopreise.
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Verkehrswegnutzungsgebühren (z. B. Fähren, Tunnelgebühren) sind nicht enthalten.
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Spesen können bei einer Lenkzeit von mehr als acht Stunden anfallen.
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Für Taxifahrten gilt die jeweils aktuelle Taxitarifverordnung der Stadt Oldenburg. Diese liegt in den Geschäftsräumen von Zentral Taxi Oldenburg sowie in den Fahrzeugen zur Einsicht aus.
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Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und Fahrttermin mehr als zwei Monate liegen. Erhöhen sich bis zur Leistungserbringung Löhne, Materialkosten oder marktübliche Einkaufspreise, ist Zentral Taxi Oldenburg berechtigt, den Preis angemessen anzupassen.
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Der Kunde kann zurücktreten, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten um mehr als 20 % übersteigt.
§ 5 Fälligkeit und Zahlung, Verzug
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Der Fahrpreis ist sofort bei Erbringung fällig. Die Zahlung erfolgt bar oder per EC-/Kreditkarte. Zentral Taxi Oldenburg behält sich das Recht auf Vorauszahlung vor – ausgenommen hiervon sind abweichend vereinbarte schriftliche Regelungen.
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Rechnungskunden müssen innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der Rechnung zahlen. Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
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Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Betrag Zentral Taxi Oldenburg endgültig zur Verfügung steht.
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Bei Zahlungsverzug kann Zentral Taxi Oldenburg Verzugszinsen in Höhe von 5 % p. a. über dem Basiszinssatz verlangen. Ein nachweisbar höherer Schaden kann ebenfalls geltend gemacht werden (§ 288 Abs. 3 BGB).
§ 6 Beförderung von Personen und Sachen
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Kunden haben sich so zu verhalten, dass Sicherheit von Fahrzeug, Fahrer, sich selbst, Mitfahrern und Dritten nicht gefährdet wird. Anschnallpflicht sowie die Aufsichtspflicht über Kinder und Tiere sind zu beachten. Türen dürfen nur auf Aufforderung des Fahrers geöffnet werden. Für verursachte Schäden haften die Kunden.
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Die Wahl des Fahrzeugs obliegt Zentral Taxi Oldenburg. Besondere Wünsche (z. B. aufgrund gesundheitlicher Bedürfnisse) sind bei der Bestellung und vor Fahrtantritt anzugeben.
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Bei kilometerabhängiger Abrechnung kann die Route vorab mit dem Kunden festgelegt werden. Bei pauschalen Preisen (z. B. bei Sammelfahrten) bestimmt Zentral Taxi Oldenburg die Route.
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Gepäck und Tiere bleiben in der Obhut des Kunden – auch bei Hilfestellung durch Zentral Taxi Oldenburg. Gegenstände, deren Ladung eine Gefahr darstellen würde, können ausgeschlossen werden.
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Nahrungsmittel dürfen nur in verschlossenen Behältnissen transportiert werden. Der Verzehr ist ohne ausdrückliche Zustimmung untersagt. Rauchen ist gesetzlich verboten.
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Bei Sachtransporten erfolgt eine Prüfung auf Vollständigkeit nur bei ausdrücklicher Anforderung und schriftlicher Übernahmebestätigung durch den Kunden. Schäden oder Fehlmengen müssen bei Ablieferung schriftlich angezeigt werden.
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Bei Auslandsfahrten sind gültige Ausweispapiere mitzuführen.
§ 7 Gewährleistung, Haftung und Haftungsbeschränkung
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Natürlicher Verschleiß an Gepäck oder Transportgütern ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Auch kleinere Beschädigungen (z. B. Lackschäden an Fahrrädern, Kinderwagen) gelten als unvermeidbar.
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Kuriergut ohne Begleitperson ist nur bei vorheriger schriftlicher Übernahme durch Zentral Taxi Oldenburg gewährleistet.
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Gewährleistungsansprüche für beschädigtes Transportgut müssen unverzüglich bei Fahrtende gemeldet werden.
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Kunden haften für Schäden durch den Verzehr von Lebensmitteln im Fahrzeug – auch wenn dieser gestattet wurde.
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Zentral Taxi Oldenburg haftet für Verspätungen nur, wenn
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die Abfahrts- oder Ankunftszeit ausdrücklich vereinbart wurde und
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keine Umstände wie höhere Gewalt, Stau, technische Defekte oder Kundeneinfluss die Ursache sind. Auch Flugplanänderungen oder verspätete Ankünfte entbinden den Kunden nicht von seiner Leistungspflicht.
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Gewährleistungsansprüche wegen Terminmängeln sind ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Leistung schriftlich geltend gemacht werden.
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Die Haftung für sonstige Schäden (nicht an Körper oder Gesundheit) ist auf den zweifachen Fahrpreis beschränkt, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
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Kunden haften für alle von ihnen verursachten Schäden, auch durch Kinder, Tiere oder Transportgüter – insbesondere auch bei Verunreinigungen. Zentral Taxi Oldenburg kann neben den Reinigungskosten auch Nutzungsausfälle geltend machen.
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Wird eine Beförderung durch Betreuungseinrichtungen oder gesetzliche Betreuer gebucht, ist Zentral Taxi Oldenburg über diesen Umstand zu informieren.
§ 8 Datenschutz
Zentral Taxi Oldenburg verarbeitet betriebsbezogene und personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten zum Zweck der Auftragsdurchführung erhoben, verarbeitet und genutzt werden.
§ 9 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist Oldenburg (Oldenburg). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist ebenfalls Oldenburg (Oldenburg).
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Gleiches gilt, wenn sich eine Regelungslücke zeigt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung eine rechtlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung möglichst nahekommt. Dies gilt auch dann, wenn die Unwirksamkeit auf einem bestimmten Maß von Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; in diesem Fall tritt das rechtlich zulässige Maß in Kraft, das dem ursprünglich Gewollten am nächsten kommt.
